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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

 

ALLGEMEINES

 

Es werden nur Personen, die die Volljährigkeit erreicht haben, tätowiert. In Ausnahmefällen können Personen unter 18 Jahren mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und Kopien der Lichtbildausweise des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten tätowiert werden. Zusätzlich muss der Erziehungsberechtigte beim Beratungsgespräch anwesend sein.

 

Jugendliche unter 16 Jahren werden auch mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht tätowiert.

 

Personen werden nicht tätowiert oder gepierct, die:

-unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen

-Bluter sind

-Hepatitis, HIV oder eine andere meldepflichtige Krankheit haben,   dazu zählt auch Covid 19 

-schwanger oder stillend sind

 

Der Kunde ist dazu verpflichtet die Tätowierenden über mögliche Allergien, chronische oder ansteckende Erkrankungen, Arzneimittelunverträglichkeiten, Medikamentengebrauch, bestehende Schwangerschaften oder Stillzeit zu informieren.

Sollte der Auftraggeber wider besseren Wissens Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o.g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behalten wir uns das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Kunden vorzugehen bzw. auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage zu verlangen und einzufordern. 

 

Der Kunde verpflichtet sich den ihm auferlegten Pflegeanleitungen für Tattoos bzw. Piercings nachzukommen und diesen nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten.

Die Tätowierenden behalten sich vor Kundenwünsche unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische Wunschmotive oder für Platzierungen an Körperstellen die nicht vertretbar sind.

 

Motivwünsche können selbst mitgebracht werden, allerdings behalten wir uns das Recht vor in Absprache Änderungen am Motiv

vorzunehmen.

Selbstverständlich entwerfen wir auch individuell angefertigte Motive.

 

Von uns erstellte Vorlagen sind Eigentum des Studios und dürfen nur nach Absprache mit uns weiter verwendet oder mitgenommen

werden.

 

Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuchs in unseren Räumlichkeiten eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu

legen. Sollte sich ein Kunde nicht angemessen verhalten wird er des Studios verwiesen und bekommt Hausverbot.

 

 

 

TERMINVEREINBARUNG UND ANZAHLUNG

 

Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und/oder einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden oder der Bestätigung des Termins nachgewiesen. Mit einem Gebot geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Das Gebot umfasst auch die Möglichkeit, dass kleine Abweichungen, Tippfehler und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen gegeben sind. Bei diesem Sachverhalt ist eine Vertragsaufhebung und eine Anfechtung ausgeschlossen.

 

Die Tätowierenden legen die Höhe der Anzahlung fest.

Erfolgt eine einvernehmliche Terminverschiebung oder Absage nicht oder später als 48 Stunden vor dem Termin, sind die Entwürfe bereits gefertigt und Leistung erbracht. Die Anzahlung ist in diesem Falle nicht erstattbar. 

Für eine neue Terminvergabe ist eine weitere Anzahlung zu leisten. 

Vorlagen die erstellt wurden, für die kein Tattoo zustande kommt, werden mit dem halbierten Stundensatz in Rechnung gestellt.

 

Pünktlichkeit wird vom Kunden erwartet. Eine Verspätung kann zur Folge haben, dass der Termin nicht statt findet und die Anzahlung verfällt. Kann der Termin wegen Krankheit nicht wahr genommen werden, kann die Anzahlung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes (Krankschreibung) gutgeschrieben werden. Geschieht dies nicht, wird die Anzahlung als Verdienstausfall einbehalten und nicht mit dem Endpreis des Tattoos verrechnet.

 

Sollte der Termin von Seiten des Tätowierers aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen nicht wahrzunehmen sein, wird zeitnah ein Ersatztermin vereinbart. 

 

PREIS UND BEZAHLUNG

Der Preis gestaltet sich individuell je nach Größe, Motiv, Aufwendigkeit, Farbvielfalt und Körperstelle. Der vereinbarte Endpreis ist verbindlich. Für Motive, die innerhalb einer Sitzung finalisiert werden können, wird ein Festpreis vereinbart.

Alle Motive, die mehrere Sitzungen in Anspruch nehmen, werden pro Sitzung abgerechnet. Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt und unmittelbar mit Bargeld oder EC-Zahlung in voller Höhe vorzunehmen. Ratenzahlung ist nicht möglich. Jede Sitzung wird nach Vollendung in voller Höhe bezahlt, auch wenn das Motiv noch nicht fertig ist und über mehrere

Sitzungen finalisiert wird.

 

NACHSTECHEN 

Die Kosten für ein Nachstechen sind im Preis des Tattoos enthalten.

Unter Nachstechen versteht sich eine punktuelle Nachbearbeitung zur Behebung kleiner Makel am Tattoo, die durch den Tätowierenden entstanden sind, z.B. ein Bruch in einer Linie oder Lücken in Farbflächen.

Nachstechtermine sind ab ca 6 Wochen nach Erstellung einzuplanen und müssen innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Stechen wahrgenommen werden, ansonsten ist die Nacharbeit kostenpflichtig.

Nachstechen wird kostenpflichtig, wenn falsche Pflege/Nachsorge vom Kunden vorliegt (falsche Creme verwendet wird, oder z.B. die Kruste der frischen Tätowierung abgekratzt wird und somit Farblöcher entstehen).

Das gilt als Folgesitzung, in welcher das gesamte Tattoo noch einmal überarbeitet werden muss. Diese sind generell kostenpflichtig und können zwischen 50,- und 100,- Euro liegen, je nach Größe, Detail und Aufwand. 

 

HYGIENE UND NACHBEHANDLUNG

Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt.

Es werden ausschließlich sterile Einwegnadeln zum Tätowieren verwendet.

Über Risiken, Nebenwirkungen und Nachsorge eines Tattoos wird ausführlich aufgeklärt und beraten. Für Beratung und Fragen stehen wir zur Verfügung.

 

GEWÄHRLEISTUNG

Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGBs einverstanden. Für Unzufriedenheit oder Nichtgefallen wird nicht gehaftet.

Für Folgeschäden durch Selbstverschulden, mangelnde Nachsorge, Unverträglichkeit oder aus anderen Gründen können weder Künstler noch Firma zur Rechenschaft gezogen werden. Die Betretung des Studios erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Kunde erklärt sich weiterhin im Sinne des §228 StGB damit einverstanden, dass der beauftragte Tätowierende bei der Durchführung des Tattoos einen Eingriff am Körper vornimmt. Durch dieses Einverständnis entfällt die Rechtswidrigkeit der §§223, 224, 226 StGB. Mit der unterzeichneten Einverständinserklärung erklärt sich der Kunde bereit allen rechtlichen Geschäftsbedingungen zuzustimmen. 

Sollten einzelne Absätze unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, die Daten der Kunden nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht ohne schriftliche Einwilligung des Kunden an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben.

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